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EGV Artikel 55

Dritter Teil: Die Politiken der Gemeinschaft

Titel III: Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr

Kapitel 3: Dienstleistungen

Artikel 55

Die Bestimmungen der Artikel 45 bis 48 finden auf das in diesem Kapitel geregelte Sachgebiet Anwendung.

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GAAAB-27063

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