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StGB § 80

Besonderer Teil

Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats

Erster Titel: Friedensverrat

§ 80 (weggefallen) [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAB-27062

1Anm. d. Red.: § 80 weggefallen gem. Gesetz v. 22. 12. 2016 (BGBl I S. 3150) mit Wirkung v. 1. 1. 2017.

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