StGB § 37

Allgemeiner Teil

Zweiter Abschnitt: Die Tat

Fünfter Titel: Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte

§ 37 Parlamentarische Berichte

Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAB-27062