StGB § 106a
Besonderer Teil
Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern [1]
§ 106a (weggefallen) [2]
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAB-27062