Suchen Barrierefrei
HwO § 56

Vierter Teil: Organisation des Handwerks

Erster Abschnitt: Handwerksinnungen

§ 56 Genehmigung der Satzung

(1) Die Satzung der Handwerksinnung bedarf der Genehmigung durch die Handwerkskammer des Bezirks, in dem die Handwerksinnung ihren Sitz nimmt.

(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn

  1. die Satzung den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht,

  2. die durch die Satzung vorgesehene Begrenzung des Innungsbezirks die nach § 52 Abs. 3 Satz 2 erforderliche Genehmigung nicht erhalten hat.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAB-27045

Bitte wählen Sie einen Treffer aus der Liste links, um ein entsprechendes Dokument hier anzuschauen.

* Diese Funktion ist nur für die große Bildschirme verfügbar, um den freien Raum besser zu nutzen