FStrPrivFinG § 8
§ 8 Schuldner der Mautgebühr
1Schuldner der Mautgebühr (Schuldner) ist, wer
über den Gebrauch des Fahrzeuges bestimmt,
das Fahrzeug führt,
Halter des Fahrzeuges ist.
2Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
Fundstelle(n):
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PAAAB-75450