BHO § 86

Teil IV: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung

§ 86 Vermögensrechnung

In der Vermögensrechnung sind der Bestand des Vermögens und der Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres, die Veränderungen während des Haushaltsjahres und der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.

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VAAAB-27032