Teil IV: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 85 Übersichten zur Haushaltsrechnung
Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über
die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,
die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,
den Jahresabschluß bei Bundesbetrieben,
die Gesamtbeträge der nach § 59 erlassenen Ansprüche nach Geschäftsbereichen,
die nicht veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen.
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VAAAB-27032