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NWB Nr. 41 vom Seite 3187

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2005

Der Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2005 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2005) aktualisiert die Rechengrößen der Sozialversicherung, die sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2003 orientieren. Danach ergeben sich für 2005 voraussichtlich folgende Werte:


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Beitragsbemessungsgrenze
Versicherungspflichtgrenze in der KV
 
RV und AloV
KV und PflegeV
allgemein
für privat Krankenversicherte am
West
62 400 €/Jahr
  5 200 €/Monat
42 300 €/Jahr
  3 525 €/Monat
46 800 €/Jahr
  3 900 €/Monat
42 300 €/Jahr
  3 525 €/Monat
Ost
52 800 €/Jahr
  4 400 €/Monat
42 300 €/Jahr
  3 525 €/Monat
46 800 €/Jahr
  3 900 €/Monat
42 300 €/Jahr
  3 525 €/Monat

S. 3188

Aufgrund des nur geringen Anstiegs der Bruttolohn- und -gehaltssumme im Jahr 2003 (bundeseinheitlich 1,14 v. H.; in den alten Ländern: 1,09 v. H.; in den neuen Ländern: 1,34 v. H.) bleibt die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV unverändert; sie beträgt in den alten Bundesländern 2 415 €/Monat und im Beitrittsgebiet 2 030 €/Monat.

Die Beitragssätze in den einzelnen Zweigen bleiben aus heutiger Sicht – mit Ausnahme voraussichtlich der Krankenversicherung – gleich. Sie betragen in der Rentenver...