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Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung” – keine nachteiligen Konsequenzen für das Jahr 2004
Das (BStBl 2003 I S. 502) den Vordruck für die sog. „Einnahmenüberschussrechnung” (EÜR) veröffentlicht, den die Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch den Vergleich von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln, ab 2004 verwenden sollen. Gleichzeitig wurden die Buchführungspflichtgrenzen angehoben, so dass viele kleine und mittlere Unternehmen statt der komplizierten Gewinnermittlung auf der Grundlage von Steuerbilanzen die einfachere Einnahmenüberschussrechnung wählen können (s. Hörster, NWB F. 2 S. 8213 f.).
Der Vorteil der Standardisierung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für die Finanzverwaltung liegt nach Ansicht des BMF neben der Reduzierung der Rückfragen auch darin, dass zukünftig die Angaben maschinell bearbeitet werden können und damit die Effizienz der Veranlagung insgesamt gesteigert werden kann.
An dem Vordruck ist von den betroffenen Steuerpflichtigen vor allem wegen der Vielzahl der anzugebenden Punkte Kritik geübt worden (s. dazu Schroen, NWB, Meinungen · Stellungnahmen, Heft 51/2003). Dem BMF ist bewusst, dass beim Ausfüllen des Vordrucks sicherlich F...