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FG Rheinland-Pfalz 02.09.2004 4 K 2030/04, NWB 41/2004 S. 324

Einkommensteuer | Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2003 (§ 35a Abs. 2 EStG)

Mit Urt. v. - 4 K 2030/04 hat das FG Rheinland-Pfalz zu dem seit 2003 neu geltenden § 35a Abs. 2 EStG Stellung genommen. Hierzu führte das FG aus: Nach der Intention des Gesetzgebers sollte mit der neuen Vorschrift die Schwarzarbeit im Bereich der Dienstleistungen im Privathaushalt bekämpft werden. In den Gesetzesberatungen sei dabei auf die Inanspruchnahme haushaltsnaher Tätigkeiten über eine Dienstleistungsagentur, die Tätigkeit eines selbständigen Fensterputzers oder Pflegedienstes bzw. Gartenarbeiten durch einen selbständigen Gärtner abgestellt worden. Nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz werden von dieser Vorschrift daher nur handwerkliche Tätigkeiten als regelmäßig anfallende, laufende „Wartungsarbeiten” oder „Schönheitsreparaturen und kleinere Ausbesserungsarbeiten” im Haushalt von der Steuerermäßig...