Einlageminderungsgewinn bei einer (nur) vermögensverwaltenden KG
Leitsatz
1) Die Veräußerung eines Teilkommanditanteils an einer (nur) vermögensverwaltenden KG führt nicht zu einem Einlageminderungsgewinn
i.S. des § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG.
2) Ein Einlageminderungsgewinn ensteht nur dann, wenn es bei der KG zu einer Vermögens- und/oder Haftungsminderung kommt,
weil die Gesellschaft dem nur beschränkt haftenden Kommanditisten Mittel aus dem Gesellschaftsvermögen zuwendet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1272 Nr. 23 EFG 2001 S. 1142 Nr. 17 KÖSDI 2002 S. 13123 Nr. 1 AAAAB-26897
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