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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2596/02

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1, AO § 5, FGO § 102

Abzweigung von Kindergeld

Leitsatz

Die Versagung der Abzweigung von Kindergeld für ein in einem Jugendheim untergebrachtes Kind durch die Agentur für Arbeit an die Jugendhilfe leistende Gemeinde ist bei der eingeschränkten Ermessensüberprüfung nicht zu beanstanden, wenn der Kindergeldberechtigte dem Kind Unterhalt in Natural- und Geldleistungen (14-tägliche oder wöchentliche Wochenendbesuche des Kindes zu Hause, Begleichung eines Teils der Fahrtkosten) gewährt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAB-26895

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