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FG Köln Urteil v. - 4 K 1737/00

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 Satz 1, EStG § 10 Abs 1

Sonderausgaben:

Aufwendungen für ein Erststudium als Berufsausbildungskosten

Leitsatz

Die Aufwendungen einer angestellten Krankengymnastin für ein erstmaliges Studium der Medizin mit dem Ziel Facharzt für Orthopädie stellen Berufsausbildungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Die Aufwendungen können weder als Werbungskosten der nichtselbständigen Tätigkeit als Krankengymnastin noch als vorweggenommene Betriebsausgaben einer zukünftigen selbständigen Tätigkeit als Ärztin berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 5 Nr. 1
RAAAB-26887

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