Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Enteignungsrecht | Beeinträchtigung eines Gewerbebetriebs durch Bauarbeiten
Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff wegen Beeinträchtigungen eines Gewerbebetriebs während der Dauer der Bauarbeiten aufgrund eines Planfeststellungsbeschlusses (hier: Neubau der Ruhrbrücke) scheidet aus, weil das Fachplanungsrecht in den §§ 74, 75 VwVfG abschließende Regelungen auch hinsichtlich des Konflikts enthält, der sich aus Lärm-, Vibrations- und Schmutzbelästigungen bei der Durchführung der Baumaßnahme ergeben könne. Der Betroffene (hier: Eigentümer des Nachbargrundstücks) ist daher gehalten, den Planfeststellungsbeschluss anzufechten oder – bei nicht vorhersehbaren Wirkungen – eine Planergänzung zu verlangen. Im Übrigen kann sich ein Anspruch nach Enteignungsgrundsätzen nicht gegen ein Bundesland richten, wenn es weder Träger der Straßenbaulast noch Vorhabenträger des aufgrund des...