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Wohnungseigentum | Duldung von Parabolantennen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht mit Mehrheitsbeschluss ein generelles Verbot von Parabolantennen beschließen. Auch ein Eigentümerbeschluss, der Ausnahmeregelungen „aus verfassungsrechtlichen Gründen” vorsieht, ist – wegen mangelnder Bestimmtheit – auf Anfechtung eines Eigentümers für unwirksam zu erklären ( 2Z BR 71/04). Andererseits darf eine Parabolantenne die anderen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen. Die Antenne darf deshalb nur an einem zum Empfang geeigneten Ort angebracht werden, an dem sie den optischen Gesamteindruck des Gebäudes möglichst wenig stört. Hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Standorten steht den anderen Eigentümern ein Mitbestimmungsrecht zu; folglich darf ein Wohnungseige...