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Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Neufassung durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze
Mit dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom (BGBl 2004 I S. 1753) werden die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG geändert. Es wird im Wesentlichen der Kreis der Berechtigten erweitert. Die insgesamt neu gefasste Vorschrift tritt rückwirkend zum in Kraft. Damit ist die erst durch das HBeglG 2004 eingeführte Regelung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (nachfolgend: § 24b EStG a. F.) überholt.
I. Ausgleich der Mehrbelastung
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll die besondere Lebenssituation und die daraus resultierende Mehrbelastung der sog. echten Alleinerziehenden (Steuerpflichtige, die einen Haushalt nur mit ihren Kindern und keiner anderen erwachsenen Person führen, die tatsächlich oder finanziell zur Haushaltsführung beiträgt) berücksichtigen (vgl. BT-Drucks. 15/1751 S. 6). Diesen Steuerpflichtigen entstehen regelmäßig – mittelbar kindbedingt – höhere Kosten für die eigene Lebensführung als dies bei Eltern der Fall ist, die einen gemeinsamen Haushalt mit dem anderen Elternteil oder einer anderen erwachsenen Person führen und deshalb Synergieeffekte zur Haushaltsersparnis nutzen können. Der Ausglei...