Oberfinanzdirektion Koblenz - S 1988 A

Begünstigung von Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach dem FördG

Der BFH hat mit seinem Urteil vom – IX R 33/03 – (DStR 2004 S. 497) entgegen Tz. 8 des (BStBl 1993 I S. 279 – Anhang 15 II EStH 2001) und entgegen der R 45 Abs. 5 EStR entschieden, dass die volle Vorauszahlung des Kaufpreises als Anzahlungen auf Anschaffungskosten jedenfalls dann nach dem FördG begünstigt ist, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 MaBV vorliegen.

Nach Auffassung des BFH ist eine Anzahlung nicht schon insoweit willkürlich, als sie Teilbeträge übersteigt, die nach § 3 Abs. 2 MaBV fällig geworden wären. Abweichend von § 3 Abs. 2 MaBV darf der Bauträger Anzahlungen nicht nur nach Baufortschritt entgegennehmen, sondern die volle Vertragssumme vereinnahmen, sofern er Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte geleistet hat (§ 7 Abs. 1 MaBV).

Das BFH-Urteil wird in Kürze amtlich im BStBl veröffentlicht werden und ist damit anzuwenden. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Urteils soll mit einer Fußnote darauf hingewiesen werden, dass R 45 Abs. 5 Satz 8 EStR nicht mehr anzuwenden ist. Eine Änderung des ist hingegen nicht erforderlich. Im Übrigen hat der BFH mit dem Urteil vom – IX R 49/03 – (nv) seine o. a. Entscheidung vom bestätigt.

Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 1988 A

Fundstelle(n):
FAAAB-26489