Zugehörigkeit eines gebraucht erworbenen Flugzeuges zum Umlauf- oder Anlagevermögen; Gestaltungsmissbrauch bei Vermietung
Leitsatz
Der Käufer eines gebrauchten Wirtschaftsguts (Flugzeug) ist nicht zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Abnutzung berechtigt,
wenn das Wirtschaftsgut im Anschluss an den Kauf an den Verkäufer befristet vermietet wird und der Verkäufer dem Käufer den
Rückkauf nach Ablauf des Mietvertrages zu einem garantierten Preis anbietet, der dem ursprünglichen Kaufpreis entspricht.
In diesem Fall ist das Wirtschaftsgut nicht dem Anlagevermögen, sondern dem Umlaufvermögen zuzurechnen.
Zur Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs, wenn ein vereinbarter Mietpreis nicht die Abgeltung des technischen Wertverzehr
des vermieteten Wirtschaftsguts ermöglicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAB-26455
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