Zur einkommensteuerlichen Behandlung der aus einem
Konkursvermögen erzielten Einkünfte
Leitsatz
1. Die auf Einkünfte aus der
Beteiligung an einer in Konkurs geratenen OHG beruhende Einkommensteuer
gehört zu den vorweg aus der Konkursmasse zu begleichenden Massekosten.
2. Als Maßstab, wie die
Einkommensteuer in einen konkursgebundenen und den konkursfreien Teil
aufzuspalten ist, eignet sich insbesondere die Aufteilung nach dem Anteil der
konkursbedingten Einkünfte am Gesamtbetrag der Einkünfte aber auch
die Aufteilung entsprechend den Grundsätzen über die Aufteilung einer
Gesamtschuld nach
§§ 268 ff. AO
1977.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1851 EFG 2004 S. 1851 Nr. 24 RAAAB-26446
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