Wirksamkeit eines dem Steuerpflichtigen bekannt gegebenen
Steuerbescheids bei möglicherweise bestehender Empfangsvollmach
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1991 bis 1993
Leitsatz
Dass ein
Steuerbescheid zwingend einem Bevollmächtigten bekannt zu geben ist, kann
nicht aus einer allgemein erteilten Vollmacht geschlossen werden, aus der sich
möglicherweise stillschweigend oder konkludent eine Empfangsvollmacht
ergibt. In diesem Fall ist das FA berechtigt, den Steuerbescheid an den
Steuerpflichtigen oder den Bevollmächtigten bekannt zu geben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 364 Nr. 6 EFG 2004 S. 1660 EFG 2004 S. 1660 Nr. 22 TAAAB-26441
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