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Personengesellschaft | Einbringung von Wirtschaftsgütern aus einer Realteilung
Bringt der Gesellschafter einer realgeteilten PersGes die ihm bei der Realteilung zugewiesenen WG anschließend in eine mit einem Dritten errichtete PersGes ein, kann diese gem. die eingebrachten WG auch dann mit dem Teilwert ansetzen, wenn für sie bei der Ermittlung des Realteilungsgewinns Buchwerte angesetzt wurden.