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Monitor eines gemischt genutzten PC als GWG?
Mit Urteil vom - VI R 91/00 (BFH/NV 2004 S. 1241) entschied der BFH, dass ein privat angeschaffter und in der privaten Wohnung aufgestellter PC ein Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG sein kann. Ein PC-Monitor sei regelmäßig kein GWG i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG, so dass dieser über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben ist.