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BSG 25.08.2004 B 12 KR 36/03 R, NWB 38/2004 S. 303

Krankenversicherung | Ermittlung des für die Familienversicherung erheblichen Gesamteinkommens

Kinder eines Pflichtmitglieds in der gesetzlichen Krankenversicherung können nicht über die Familienversicherung versichert werden, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds privat krankenversichert (Beamter) ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist. Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens von den Einkünften des privat Versicherten sind außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und der Haushaltsfreibetrag nicht abzuziehen ().