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Insolvenzrecht | Kein Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang bei insolvenzbedingter Kündigung
Findet nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung ein Betriebsübergang statt, besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Das BAG hält an dieser zur Konkursordnung vertretenen Auffassung auch unter Geltung der Insolvenzordnung fest, unabhängig davon, ob es sich um eine zerschlagende oder um eine sanierende Insolvenz handelt ().