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Übertragbarkeit ertragsteuerrechtlicher Grundsätze auf das Investitionszulagenrecht
Ein bei der Einkommensteuerveranlagung ausgeübtes Wahlrecht, aufgrund umfangreicher Erhaltungsaufwendungen von der Herstellung eines anderen Wirtschaftsgut auszugehen, führt nach dem für das Investitionszulagenrecht nicht zu der Annahme eines anderen Herstellungsjahres des renovierten Gebäudes.