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BBV 9/2004 S. 7
Kreditvermittlungsgebühr zur Finanzierung der Einmalzahlung einer Kombirente
Finanzierungsvermittlungskosten, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung zur Refinanzierung der Einmalzahlung für eine Kombirente gezahlt werden, sind nach dem Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften.