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BBV 9/2004 S. 6

Besteuerung eines Kommanditanteils und Ermittlung des Geschäftswerts der KG

Das FG Düsseldorf kommt in seinem Urt. v. - 10 K 6919/00 F zu folgendem Ergebnis: Bei der Besteuerung der Aufgabe eines Kommanditanteils kann der gemeine Wert der im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Anteile an der Komplementär-GmbH nach Maßgabe der Abschn. 4 ff. VStR ermittelt werden. Der bei der Ermittlung des Geschäftswerts der KG anzuwendende Kapitalisierungszinssatz darf keinen über 60 v. H. des Basiszinssatzes hinausgehenden Risikozuschlag beinhalten, da andernfalls der Kapitalisierungsfaktor unabhängig von den Verhältnissen des Kapitalmarkts abnehmen und ein nachhaltig erzielbarer Ertrag nicht mehr ausgewiesen würde. Aus dem zugrunde zu legenden Durchschnittsertrag sind einmalige Geschäftsvorfälle auszuscheiden, deren Wiederholung nicht zu erwarten ist (Anspruch gegen die Komplementär-GmbH auf Herau...