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Versorgungsleistungen nach Veräußerung des übergebenen Wirtschaftsguts
Nach dem ist ein weiterer Abzug der Versorgungsleistungen als dauernde Last gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen, wenn das übergebene Wirtschaftsgut veräußert und dadurch der Zusammenhang der in der Folgezeit gezahlten wiederkehrenden Leistungen mit der übertragenen Wirtschaftseinheit beendet wurde.