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BBV 9/2004 S. 5

Gewinnerzielungsabsicht bei Vercharterung einer Segelyacht im Nebenberuf

Das Benutzen einer Segelyacht dient nach der Entscheidung des , in aller Regel in erster Linie der Freizeitgestaltung, so dass im Wege typisierender Betrachtungsweise nicht auszuschließen ist, dass die verlustbringende Tätigkeit aus einer Yachtvercharterung auf im Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen beruht.

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