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BBV Nr. 9 vom Seite 31

Ehelicher Güterstand – Einfluss auf die Nachfolgeplanung

Hellmut Götz

Die Qual der Wahl

Die Wahl des Güterstands ist nicht nur wegen ihrer Folgen für das Erb- und Pflichtteilsrecht von erheblicher Bedeutung, sondern auch im Hinblick auf schenkung-/erbschaftsteuerliche Aspekte. Nachfolgend werden in einem ersten Schritt die einzelnen Güterstände skizziert. In einem zweiten Schritt werden deren unterschiedliche Auswirkungen auf die Erb- und Pflichtteilsquote beleuchtet. Schließlich werden die schenkung-/erbschaftsteuerlichen Folgen des jeweiligen Güterstands dargestellt.

Zugewinngemeinschaft

Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Das Wesen der Zugewinngemeinschaft besteht entgegen der irreführenden Bezeichnung „Gemeinschaft” darin, dass sowohl das bei einer Eheschließung vorhandene wie das später erworbene Vermögen beider Ehegatten rechtlich getrennt bleibt und grundsätzlich von jedem Ehegatten selbständig verwaltet wird.

Dem grundsätzlich unbeschränkten Recht eines jeden, frei über sein Vermögen verfügen zu können, setzen §§ 1365-1369 BGB Grenzen. Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ergeben sich für das von jedem Ehegatten während der Ehe getrennt verwaltete Vermögen Einschränkungen, was die Verfügung „über sein Vermögen ...