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Ist die Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG noch durchsetzbar?
Deutsche Wegzugsbesteuerung
Verlegt ein unbeschränkt Steuerpflichtiger, der insgesamt mindestens zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, seinen (Haupt-)Wohnsitz ins Ausland und ist er an einer deutschen Kapitalgesellschaft mit 1 v. H. oder mehr beteiligt, wird der Wegzug nach derzeitiger Rechtslage gemäß § 6 AStG als gleichsam fiktive Veräußerung angesehen mit der Folge, dass die stillen Reserven in den Anteilen der Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren) unterliegen.
Französische Wegzugsbesteuerung verstößt gegen Niederlassungsfreiheit
Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die französische Regelung der Wegzugsbesteuerung entschieden.
, Hughes de Lasteyrie du Saillant.
Der EuGH entschied, dass eine bis dahin in Frankreich geltende Vorschrift gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit verstößt, wonach (noch nicht realisierte) Wertsteigerungen von Gesellschaftsanteilen in dem Zeitpunkt besteuert werden, in dem der Eigentümer der Anteile seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
Der Steuerpflichtige, der in Ausübung des Rechts, das ihm Artikel 52 EG-Vertrag garantiere, seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen wolle, werde gegenüber einer Person, di...