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BBV Nr. 9 vom Seite 9

Das Halbeinkünfteverfahren gilt auch bei wiederkehrenden Bezügen

Anmerkungen zum

Konrad Enderlein

Besteuerungswahlrecht bei wiederkehrenden Bezügen

Der Verkauf eines Unternehmens dient im mittelständischen Bereich häufig der Alterssicherung des Veräußerers. Wenn eine Absicherung des zukünftigen Lebensunterhalts gewünscht wird, kann z. B. eine Leibrente oder eine langfristige Ratenzahlung ausgehandelt werden. Die Vereinbarung derartiger wiederkehrender Bezüge ist steuerlich mit der Besonderheit verbunden, dass dem Veräußerer ein Wahlrecht zwischen der sofortigen, ggf. tarifbegünstigten Besteuerung des Veräußerungsgewinns (Sofortversteuerung) und der nicht tarifbegünstigten Besteuerung als nachträgliche Einnahmen im Jahr der jeweiligen Zahlung (Zuflussversteuerung) gewährt wird.

Bei Wahl der Zuflussbesteuerung kommt es zu einem Zinseffekt und häufig auch zu einem Steuersatzeffekt aufgrund der zeitlich hinausgeschobenen Besteuerung. Bei Wahl der Sofortbesteuerung wird ggf. die Tarifbegünstigung des § 34 EStG gewährt. Die Begünstigung gilt allerdings nicht für Anteilsveräußerungsgewinne, da für diese im Normalfall das Halbeinkünfteverfahren eingreift (keine Doppelbegünstigung).

Halbeinkünftebesteuerung bei beiden Wahlmöglichkeiten?

Wählt der Steuerpflichtige di...