Keine Unterbrechung des Klageverfahrens eines Steuerberates
gegen Widerruf seiner Bestellung durch Eröffnung des
Insolvenzverfahrens
Leitsatz
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Steuerberaters wird sein Klageverfahren gegen den Widerruf
seiner Bestellung wegen Vermögensverfalls nicht unterbrochen.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Antrag auf
Restschuldbefreiung beseitigen nicht die Vermutung des Vermögensverfalls.
Hierdurch ist auch nicht widerlegt, dass die Interessen der Auftraggeber
gefährdet sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1795 EFG 2004 S. 1795 Nr. 23 BAAAB-26165
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