Mögliche Auslegung eines Schreibens zur Rücknahme eines Einspruchs
Leitsatz
Ein Schreiben, mit dem der Steuerpflichtige die Rücknahme seines Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid hinsichtlich
des einzigen bislang vorgetragenen Begründungspunktes erklärt, kann gemäß den §§ 133, 157 BGB als Rücknahme des Einspruchs
insgesamt auszulegen sein, wenn sich aus den Begleitumständen ergibt, dass das Rechtsschutzbegehren des Steuerpflichtigen,
soweit es um die Einkommensteuer geht, vollständig Erledigung gefunden hat und er im Weiteren allein eine Ermäßigung der Kirchensteuer
begehrt - Abgrenzung zu , BFH/NV 2002, 613 - Leitsatz 2
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1743 EFG 2004 S. 1743 Nr. 23 IAAAB-26154
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