§ 30 AO bei er
Ermittlung des Werts des Pflichtteilanspruchs bei der Erbschaftssteuer
Wahrung des Steuergeheimnisses der beigeladenen Erbin bei Klage der
Pflichtteilsberechtigten gegen die erbschaftsteuerliche Bewertung ihres
Anspruchs gegen die Erblasserin.
Aussetzung der Vollziehung in
Sachen
Erbschaftsteuer
Leitsatz
Bei Nichtabgabe einer
Erbschaftsteuererklärung durch die Pflichtteilsberechtigte bestehen keine
ernstlichen Zweifel gegen die Berechtigung des Finanzamts, bei der
Schätzung der Höhe des Werts des Anspruchs die
Erbschaftsteuererklärung der Erbin und das in ihrer Erbschaftsteuerakte
befindliche Nachlassverzeichnis ohne Verletzung des Steuergeheimnisses
heranzuziehen, zumindest dann, wenn die Pflichtteilsberechtigte bereits zur
Klage der Alleinerbin gegen ihre Erbschaftbesteuerung beigezogen worden war.
Fundstelle(n): MAAAB-26131
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