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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 126/03 EFG 2005 S. 180

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b

Häusliches Arbeitszimmer und ausgelagerter Arbeitsraum

Leitsatz

1. Das häusliche Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Notars.

2. Ein ausgelagerter Arbeitsraum in einer angemieteten Ferienwohnung wird wie ein häusliches Arbeitszimmer behandelt.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 180
EFG 2005 S. 180 Nr. 3
UAAAB-26095

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