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BBK 17/2004 S. 4432
GmbH | Rückstellungen bei der Einziehung von Geschäftsanteilen?
Bei der Einziehung von Geschäftsanteilen des ausscheidenden GmbH-Gesellschafters stellt gem. dem rkr. die Abfindungszahlung eine Rückführung von Stammkapital bzw. erwirtschaftetem Vermögen dar, für die keine Rückstellung gebildet werden kann.