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Aufwendungen für die private Anschaffung eines PC als Werbungskosten
Anmerkungen zum
++ Kernaussagen ++Ein PC in der Privatwohnung kann ein Arbeitsmittel sein, so dass die Aufwendungen hierfür als Werbungskosten abgesetzt werden können. Eine private Mitbenutzung bis zu 10 % ist unschädlich. Ggf. sind die Kosten für einen gemischt genutzten PC aufzuteilen.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Einführung | • | Werbungskostenabzug | ||
II. | Aus dem Sachverhalt | IV. | • | Peripherie-Geräte als
GWG? | |
III. | BFH-Entscheidung und Begründung | Bedeutung des Urteils für die Praxis |
I. Einführung
Mit dem hat der BFH sich mit der Frage befasst, ob ein privat angeschaffter und in der Wohnung aufgestellter PC ein Arbeitsmittel sein kann und folglich die Anschaffungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig sind. Darüber hinaus wird zu der Frage Stellung genommen, ob die Peripherie-Geräte einer PC-Anlage geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) darstellen.
II. Aus dem Sachverhalt
Der Eigentümer einer PC-Anlage war Angestellter bei einem Telekommunikationsunternehmen und nutzte die PC-Anlage – bestehend aus einem PC, einem Scanner, einem Drucker und weiterem Computerzubehör (Maus, Kabel usw.) – nach eigenen Angaben ca. 24...