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Das türkische Umsatzsteuerrecht
Die USt in der Türkei ist, wie in anderen Ländern auch, eine allgemeine Verbrauchsteuer, die hauptsächlich auf die Besteuerung des Endverbrauchs abzielt. Nach dem Allphasen-Steuer-System wird die USt auf jeder Stufe der Produktion bzw. Dienstleistungen erhoben. Da den Unternehmern der Abzug der von ihnen an andere Unternehmer gezahlten USt als Vorsteuer zusteht, bleibt der Endverbraucher schließlich der Steuerträger, auch wenn der Unternehmer der Stpfl. ist. Die USt (Katma Deger Vergisi, entspricht eher dem deutschen Begriff „Mehrwertsteuer”) gehört zu den Steuerarten jüngsten Datums in der Türkei. Das türkische UStG (Katma Deger Vergisi Kanunu, KDVK) trat erst am in Kraft. Es ist systematisch aufgebaut und in 6 Teile gegliedert.
Im ersten Teil stehen die für die Umsatzbesteuerung relevanten Begriffe wie Steuerpflicht, Steuergegenstand und Entstehung der USt (Vorliegen der objektiven Tatbestandsmäßigkeit). Die Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht (Steuerbefreiungen) sind im zweiten Teil ausführlich aufgelistet. Neben der Ausgangsumsatzsteuer stellen die abzugsfähigen Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuer) die zweitwichtigste Seite des Umsatzsteuersystems...