Richtlinie 2003/49/EGdes Rates vom über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten geändert durch Richtlinie 2004/66/EG und Richtlinie 2004/76/EG; Anwendbarkeit der Richtlinie auf die Beitrittsstaaten
Bezug: BStBl 2004 I S. 479
In Ergänzung zu dem Bezugsschreiben ist in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in Bezug auf die Beitrittsstaaten wie folgt zu verfahren:
Die Richtlinie 2003/49/EG vom (ABl. EU Nr. L 157 S. 49) wurde durch die Richtlinie 2004/66/EG vom (ABl. EU Nr. L 168 S. 35) und die Richtlinie 2004/76/EG vom (ABl. EU Nr. L 157 S. 106 und ABl. EU Nr. L 195 S. 33) geändert.
Gestützt auf die Richtlinie 2004/66/EG ist, das auf Zahlungen von Zinsen- und Lizenzgebühren an ein Unternehmen oder die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte eines Unternehmens der Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Zypern und der Tschechischen Republik, die nach dem erfolgen, entsprechend anzuwenden.
BMF v. - IV B 8
-S 1316 - 39/04
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2004 I Seite 851
YAAAB-25784