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BFH 17.06.2004 V R 31/02, NWB 36/2004 S. 287

Umsatzsteuer | Wechsel von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung (§§ 15, 15a, 19 UStG)

Wie der entschieden hat, ist der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG eine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG. – Anmerkung: „Änderung der Verhältnisse” für den Vorsteuerabzug ist danach jedwede Änderung, nicht nur die Änderung der Verwendungsverhältnisse. Bei dieser Grundsatzentscheidung zu einer bisher umstrittenen Frage stützt sich der BFH tragend auf Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG und das „Neutralitätsprinzip”. Das in der Rspr. des EuGH betonte Gebot der Neutralität der USt erweist sich damit einmal mehr als wesentliche Richtschnur für die Auslegung des UStG. Die Urteilsbegründung stellt klar, dass ohne Bedeutung ist, ob der Wechsel der Besteuerungsform gesetzlich erzwungen wird oder freiwillig erfolg...