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Einkommensteuer | Vorsorgeaufwendungen: BMF folgt BFH-Rechtsprechung
Mit Schr. v. - IV C 4 - S 2221 - 155/04 schließt sich das BMF der Rspr. des BFH zur Kürzung des Vorwegabzugs bei einem Stpfl. mit aus mehreren Arbeitsverhältnissen erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (, BFH/NV 2004 S. 1146) und der Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten (, BFH/NV 2004 S. 701) an. Daher werden die Regelungen in R 106 Sätze 2 und 3 EStR bis zur nächsten Änderung der EStR nicht angewandt. Der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen eröffnet keine eigenständige Änderungsmöglichkeit (vgl. , BStBl 2003 I S. 338, Abschn. I Nr. 1).