Oberfinanzdirektion Koblenz - S 2364 A - St 32 2

Ausstellung von Lohnsteuerkarten mit der Steuerklasse II;

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Bezug:

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Mit dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze hat der Gesetzgeber Klarheit für den seit neu geschaffenen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und die Steuerklasse II geschaffen. Voraussetzung für die Gewährung der Steuerklasse II ist nunmehr, dass der Arbeitnehmer Alleinerziehender ist und zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das er Kindergeld erhält. Arbeitnehmer, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können die Steuerklasse II dagegen nicht erhalten.

Die Gemeinde darf dementsprechend einem allein erziehenden Arbeitnehmer bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005 nur dann die Steuerklasse II bescheinigen, wenn dieser rechtzeitig vor dem der Gemeinde schriftlich versichert, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erfüllt. Die Gemeinde ist für die Eintragung der Steuerklasse II zuständig, wenn der Alleinerziehende mindestens ein minderjähriges Kind hat. Bei Alleinerziehenden, deren Kinder zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird die Steuerklasse II hingegen auf Antrag nur vom Finanzamt eingetragen.

Die Gemeinden sind verpflichtet, diejenigen Arbeitnehmer dem Finanzamt zu melden, auf deren Lohnsteuerkarte des Jahres 2004 bereits die Steuerklasse II eingetragen war und die keine entsprechende Erklärung abgeben. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird dann überprüft, ob die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag im Veranlagungsjahr vorgelegen haben.

Betroffene Arbeitnehmer sollten alsbald bei ihrer Gemeinde die entsprechende Versicherung abgeben. Es bleibt den Gemeinden überlassen, in welcher Art und Weise sie die Arbeitnehmer über die Erklärungspflicht unterrichten wollen (individuell oder allgemein, z. B. im „Amtsblatt”). Ein Mustertext für die Erklärung gegenüber den Gemeinden ist als Anlage beigefügt und steht im Internet http://www.fin-rlp.de/10Aktuelles/10Index.htm zur Verfügung.

(Mustertext für die Erklärung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers gegenüber den Gemeinden)

Versicherung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1 Angabe nur erforderlich bei Familienstand: verheiratet, geschieden, verwitwet, dauernd getrennt lebend
Ich …………………………………… (Vorname, Name), wohnhaft in…………………
………………………… (Straße, PLZ, Wohnort am Hauptwohnsitz), ……………………
(Familienstand1) seit …………………… versichere, dass ich die nachstehend aufgeführten
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b des Einkommensteuer-
gesetzes – EStG) und damit für die Eintragung der Steuerklasse II auf meiner Lohnsteuerkarte
erfülle:
– 
Zu meinem Haushalt gehört mindestens ein minderjähriges Kind, für das mir ein Freibetrag
für Kinder oder Kindergeld zusteht.
– 
Meldung des Kindes:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
 
□ 
Das Kind ist ausschließlich in meiner o.g. Wohnung gemeldet.
 
□ 
Das Kind ist zwar bei mehreren Personen gemeldet, ich erfülle aber die Voraussetzun-
gen auf Auszahlung des Kindergeldes.
– 
Ich bin alleinstehend:
 
– 
Ich erfülle nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (Ehe-
gattenbesteuerung) und lebe nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft.
 
– 
Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
 
 
□ 
Es lebt keine andere volljährige Person in meiner Wohnung oder es ist keine andere
volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei mir gemeldet.
 
 
□ 
Es lebt eine andere volljährige Person in meiner Wohnung oder ist mit Haupt- oder
Nebenwohnsitz bei mir gemeldet, aber
 
 
 
□ 
es handelt sich dabei um ein volljähriges Kind, für das mir ein Freibetrag für
Kinder oder Kindergeld zusteht.
 
 
 
□ 
es handelt sich um mein volljähriges leibliches, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder En-
kelkind, das zwar steuerlich nicht berücksichtigt wird, das aber den gesetzlichen
Grundwehr- oder Zivildienst leistet, sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehr-
dienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst
verpflichtet hat oder eine vom gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst befrei-
ende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.
 
 
 
□ 
ich bilde mit dieser Person keine Haushaltsgemeinschaft, weil keine gemeinsame
Wirtschaftsführung vorliegt.

Mir ist bekannt, dass ich nach § 39 Abs. 4 Satz 1 EStG verpflichtet bin, die Eintragung der Steuerklasse auf meiner Lohnsteuerkarte umgehend ändern zu lassen, wenn eine der o.g. Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahres entfällt.

Ich versichere, die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben.

………………………………
(Datum, Unterschrift)

Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 2364 A - St 32 2

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
BAAAB-25718