Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Einkünfte selbstständig tätiger Prostituierter;
Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. zu den Einkünften aus Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG
Bislang sind die Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter regelmäßig als Einkünfte aus Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG behandelt worden. Aufgrund einer sich hierzu abzeichnenden Änderung der Rechtsprechung (vgl. BStBl 2000 II S. 610 m.w.N.) und dem Wandel der gesellschaftlichen Auffassung zur Prostitution, die durch das Prostitutionsgesetz vom , BGBl 2001 I S. 3983 verdeutlicht wird, haben die ESt-Referenten des Bundes und der Länder beschlossen, die Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter den Einkünften gemäß § 15 EStG zuzuordnen.
Die geänderte Rechtsauffassung ist in allen Fällen anzuwenden, in denen ein bestandskräftiger Bescheid noch nicht vorliegt.
Inhaltlich gleichlautend
Oberfinanzdirektionen Düsseldorf v. - S 2240 A - St 11
Oberfinanzdirektionen Münster v. - S 2240 - 106 - St 12 - 33
Oberfinanzdirektionen v. - S 2240 - 0089 - St 112
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
CAAAB-25560