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BGH 06.05.2004 I ZR 2/03, NWB 35/2004 S. 282

Anwaltsrecht | Gebühren bei Selbstauftrag

Ein Rechtsanwalt kann die Gebühren aus einem sich selbst erteilten Mandat zur Abmahnung aufgrund eigener wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nicht nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag oder als Schaden ersetzt verlangen, wenn es sich um einen unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoß handelt (hier: Verstoß gegen die Angabe von mehr als drei Tätigkeitsschwerpunkten gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 BORA) ().