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Zweitwohnungsteuer | Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei gemischt genutzter Zweitwohnung
Mit Urt. v. - 2 LB 108/02 (SchlHA 2004 S. 163) schließt sich das Schleswig-Holst. OVG dem (BStBl 2002 II S. 726) mit der Feststellung an, dass bei gemischt genutzten Zweitwohnungen die Leerstandszeiten im Verhältnis der Selbstnutzungs- und der Vermietungszeiten aufzuteilen und zuzuordnen seien, wobei in Anbetracht der Tatsache, dass sich in der Praxis die Zeiten des Vorhaltens zur Selbstnutzung und die des Bereithaltens zur Vermietung bzgl. ihres objektiven Tatbestandes nicht unterscheiden ließen, regelmäßig eine diesbzgl. hälftige Aufteilung dieses Wohnungsleerstandes in Frage komme.