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Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuer-Feststellungsverjährung
Für die grunderwerbsteuerliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 17 GrEStG) gelten die Vorschriften über die stl. Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) sinngemäß (§ 181 AO). (FG Hamburg, Zwischenurt. v. - III 80/02 und III 81/02; Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 17/04 und II R 16/04).