Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Altersteilzeitregelung
Die schwierige Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN) ist derzeit ein Kernthema der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Dabei besteht Einvernehmen zwischen allen Beteiligten, dass die Erwerbstätigenquote älterer AN – sie beträgt in der Gruppe der 55 bis 64-Jährigen aktuell rd. 39 % – deutlich erhöht werden muss (zum Vergleich: in Schweden rd. 68 %). Dies gilt mit Blick auf die demographische Entwicklung und deren absehbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ebenso wie für die Sozialversicherungssysteme, die nicht zuletzt durch die Kosten einer jahrelangen Frühverrentungspraxis überfordert worden sind.
Mit den kürzlich beschlossenen und ab 2006 in Kraft tretenden Regelungen zur Begrenzung des Arbeitslosengelds auf längstens 18 Monate (vgl. dazu Schuchardt, NWB F. 27 S. 5857) und zur Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber die Anreize bzw. Möglichkeiten für einen vorzeitigen Rentenübergang deutlich eingeschränkt. In diesem Kontext gewinnt das Instrument der Altersteilzeit als Handlungsalternative für Betriebe, aber auch für ältere Beschäftigte an Bedeutung. Die folgende Darstellung erläutert die Grundzüge d...