Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8537/99 EFG 2004 S. 1108
Gesetze: EVG Art. 19
Zur Aufhebung von Verwaltungsakten der DDR
Leitsatz
Nach Art. 19 Einigungsvertrag bleiben vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangene Verwaltungsakte der Deutschen Demokratischen
Republik grundsätzlich wirksam. Sie können jedoch aufgehoben werden, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den
Regelungen des Einigungsvertrages unvereinbar sind.
Ein von den DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn er sich bei Würdigung
seines Inhalts oder nach den seinen Erlass begleitenden Gesamtumständen als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme
darstellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1108 EFG 2004 S. 1108 Nr. 15 EAAAB-25461
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